Vorgeschlagene Änderungen für "Allgemeine Bestimmungen"
Originalversion
(1) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
(2) Bei allen Sitzungen wird Protokoll geführt. Das Protokoll unterzeichnen der Vorsitzende, oder ein anderes Vorstandsmitglied, sowie der Protokollführer. Der Protokollführer wird vom Vorsitzenden oder einem stellvertretenden Vorsitzenden vorgeschlagen. Nimmt der Vorgeschlagene nicht an, so sind weitere Vereinsmitglieder als Protokollführer vorzuschlagen.
(3) Falls nicht anders festgelegt, genügt bei einer Wahl die einfache Mehrheit.
Der Text verglichen mit der Originalversion
1 | (1) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. |
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3 | (2) Bei allen Sitzungen wird Protokoll geführt. Das |
4 | Protokoll unterzeichnen der Vorsitzende, |
5 | oder ein anderes Vorstandsmitglied, sowie der |
6 | Protokollführer. Der Protokollführer wird |
7 | vom Vorsitzenden oder einem stellvertretenden Vorsitzenden |
8 | vorgeschlagen. Nimmt der |
9 | Vorgeschlagene nicht an, so sind weitere Vereinsmitglieder |
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12 | (3) Falls nicht anders festgelegt, genügt bei einer Wahl die |
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