Vorgeschlagene Änderungen für "Finanzen"

Originalversion

(1) Der Verein finanziert sich aus Beiträgen, Zuschüssen, öffentlichen Mitteln, Spenden und anderen finanziellen Mitteln, soweit sie nicht dem gemeinnützigen Zweck des Vereins widersprechen.

(2) Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus den Mitteln des Vereins.

(3) Alle Ausgaben dürfen nur für Projekte und Aufgaben im Rahmen dieser Satzung getätigt werden. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Vereinszweck fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.

(4) Die Kassenprüfung erfolgt jährlich.

(5) Alle Mitglieder haben zeitnahe Einsicht in alle Kassenberichte. Ihnen obliegt die Prüfung der vom Verein beschafften Mittel bezüglich ihrer Verwendung im Sinne der Satzung.

(6) Die Höhe und Zahlweise der Mitgliedsbeiträge wird von der Mitgliederversammlung festgelegt.

(7) Außer den Ehrenmitgliedern sind alle Vereinsmitglieder beitragspflichtig.

Der Text verglichen mit der Originalversion

1 (1) Der Verein finanziert sich aus Beiträgen, Zuschüssen,
2 öffentlichen Mitteln, Spenden und
3 anderen finanziellen Mitteln, soweit sie nicht dem
4 gemeinnützigen Zweck des Vereins widersprechen.
5
6 (2) Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus den Mitteln des
7 Vereins.
8
9 (3) Alle Ausgaben dürfen nur für Projekte und Aufgaben im
10 Rahmen dieser Satzung getätigt
11 werden. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in
12 erster Linie eigenwirtschaftliche
13 Zwecke. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem
14 Vereinszweck fremd sind oder
15 durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.
16
17 (4) Die Kassenprüfung erfolgt jährlich.
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19 (5) Alle Mitglieder haben zeitnahe Einsicht in alle
20 Kassenberichte. Ihnen obliegt die Prüfung
21 der vom Verein beschafften Mittel bezüglich ihrer Verwendung
22 im Sinne der Satzung.
23
24 (6) Die Höhe und Zahlweise der Mitgliedsbeiträge wird von
25 der Mitgliederversammlung festgelegt.
26
27 (7) Außer den Ehrenmitgliedern sind alle Vereinsmitglieder
28 beitragspflichtig.

Begründung

  1. Bewerten Sie die Original- und die eingebrachten Versionen eines Beschlusses, indem Sie über die Pfeile Ihre Zustimmung (hoch) oder Ablehnung (runter) ausdrücken. Sie können dabei auch mehreren Versionen zustimmen oder diese ablehnen.

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