Vorgeschlagene Änderungen für "Finanzen"
Originalversion
(1) Der Verein finanziert sich aus Beiträgen, Zuschüssen, öffentlichen Mitteln, Spenden und anderen finanziellen Mitteln, soweit sie nicht dem gemeinnützigen Zweck des Vereins widersprechen.
(2) Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus den Mitteln des Vereins.
(3) Alle Ausgaben dürfen nur für Projekte und Aufgaben im Rahmen dieser Satzung getätigt werden. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Vereinszweck fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.
(4) Die Kassenprüfung erfolgt jährlich.
(5) Alle Mitglieder haben zeitnahe Einsicht in alle Kassenberichte. Ihnen obliegt die Prüfung der vom Verein beschafften Mittel bezüglich ihrer Verwendung im Sinne der Satzung.
(6) Die Höhe und Zahlweise der Mitgliedsbeiträge wird von der Mitgliederversammlung festgelegt.
(7) Außer den Ehrenmitgliedern sind alle Vereinsmitglieder beitragspflichtig.
Der Text verglichen mit der Originalversion
1 | (1) Der Verein finanziert sich aus Beiträgen, Zuschüssen, |
2 | öffentlichen Mitteln, Spenden und |
3 | anderen finanziellen Mitteln, soweit sie nicht dem |
4 | gemeinnützigen Zweck des Vereins widersprechen. |
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6 | (2) Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus den Mitteln des |
7 | Vereins. |
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9 | (3) Alle Ausgaben dürfen nur für Projekte und Aufgaben im |
10 | Rahmen dieser Satzung getätigt |
11 | werden. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in |
12 | erster Linie eigenwirtschaftliche |
13 | Zwecke. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem |
14 | Vereinszweck fremd sind oder |
15 | durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden. |
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17 | (4) Die Kassenprüfung erfolgt jährlich. |
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19 | (5) Alle Mitglieder haben zeitnahe Einsicht in alle |
20 | Kassenberichte. Ihnen obliegt die Prüfung |
21 | der vom Verein beschafften Mittel bezüglich ihrer Verwendung |
22 | im Sinne der Satzung. |
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24 | (6) Die Höhe und Zahlweise der Mitgliedsbeiträge wird von |
25 | der Mitgliederversammlung festgelegt. |
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27 | (7) Außer den Ehrenmitgliedern sind alle Vereinsmitglieder |
28 | beitragspflichtig. |
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