Vorgeschlagene Änderungen für "Vereinszweck"

Originalversion

(1) Zweck des Vereins ist die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens nach § 52 AO.

(2) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch: a) die Entwicklung, Erprobung und Nutzung der neu entstandenen Möglichkeiten des Internets als Medium für Information, politische Diskussion und Beteiligung der Bürger an Entscheidungsprozessen. Die Themen betreffen die politische Ebene des Bundes, der Länder, der Kommunen, ebenso die europäische und internationale Ebene.

b) die Organisation von Begegnungen und Diskussionsveranstaltungen zwischen aktiven Bürgern und Bürgerinnen. Dies können Begegnungen im realen Raum oder auch Diskussionen in sogenannten virtuellen Räumen sein.

c) die Organisation von Begegnungen und Diskussionsveranstaltungen zwischen Organisationen bzw. verschiedenen Interessensgruppen, z.B. zwischen Vereinen, Parteien, sozialen Bewegungen. Dies können Begegnungen im realen Raum oder auch Diskussionen in sogenannten virtuellen Räumen sein.

d) die Organisation von Begegnungen und Diskussionsveranstaltungen zwischen aktiven Bürgern und Bürgerinnen und gewählten Repräsentanten und Repräsentantinnen. Dies können Begegnungen im realen Raum oder auch Diskussionen in sogenannten virtuellen Räumen sein.

e) Publikationen (Artikel, Bücher, Zeitschriften, Webseiten, wissenschaftliche Beiträge, zeitnahe Veröffentlichungen)

(3) Der Verein befasst sich mit den demokratischen Grundprinzipien und würdigt diese objektiv und neutral. Der Verein beabsichtigt nicht die Verfolgung bestimmter Einzelinteressen staatsbürgerlicher Art oder beschränkt sich auf den kommunalpolitischen Bereich. Der Verein ist parteipolitisch neutral und konfessionell nicht gebunden. Er verfolgt keine politischen Zwecke im Sinne der einseitigen Beeinflussung der politischen Meinungsbildung oder der Förderung von politischen Parteien.

(4) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

(5) Liquid Democracy verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinn des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

Der Text verglichen mit der Originalversion

1 (1) Zweck des Vereins ist die allgemeine Förderung des
2 demokratischen Staatswesens nach
3 § 52 AO.
4
5 (2) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:
6 a) die Entwicklung, Erprobung und Nutzung der neu
7 entstandenen Möglichkeiten des Internets
8 als Medium für Information, politische Diskussion und
9 Beteiligung der Bürger
10 an Entscheidungsprozessen. Die Themen betreffen die
11 politische Ebene des Bundes,
12 der Länder, der Kommunen, ebenso die europäische und
13 internationale Ebene.
14
15 b) die Organisation von Begegnungen und
16 Diskussionsveranstaltungen zwischen aktiven
17 Bürgern und Bürgerinnen. Dies können Begegnungen im realen
18 Raum oder auch Diskussionen
19 in sogenannten virtuellen Räumen sein.
20
21 c) die Organisation von Begegnungen und
22 Diskussionsveranstaltungen zwischen Organisationen
23 bzw. verschiedenen Interessensgruppen, z.B. zwischen
24 Vereinen, Parteien,
25 sozialen Bewegungen. Dies können Begegnungen im realen Raum
26 oder auch Diskussionen
27 in sogenannten virtuellen Räumen sein.
28
29 d) die Organisation von Begegnungen und
30 Diskussionsveranstaltungen zwischen aktiven
31 Bürgern und Bürgerinnen und gewählten Repräsentanten und
32 Repräsentantinnen.
33 Dies können Begegnungen im realen Raum oder auch
34 Diskussionen in sogenannten
35 virtuellen Räumen sein.
36
37 e) Publikationen (Artikel, Bücher, Zeitschriften, Webseiten,
38 wissenschaftliche Beiträge,
39 zeitnahe Veröffentlichungen)
40
41 (3) Der Verein befasst sich mit den demokratischen
42 Grundprinzipien und würdigt diese objektiv
43 und neutral. Der Verein beabsichtigt nicht die Verfolgung
44 bestimmter Einzelinteressen
45 staatsbürgerlicher Art oder beschränkt sich auf den
46 kommunalpolitischen Bereich. Der
47 Verein ist parteipolitisch neutral und konfessionell nicht
48 gebunden. Er verfolgt keine politischen
49 Zwecke im Sinne der einseitigen Beeinflussung der
50 politischen Meinungsbildung
51 oder der Förderung von politischen Parteien.
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53 (4) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in
54 erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
55 Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke
56 verwendet werden. Die
57 Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des
58 Vereins. Es darf keine Person
59 durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind,
60 oder durch unverhältnismäßig
61 hohe Vergütungen begünstigt werden.
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63 (5) Liquid Democracy verfolgt ausschließlich und unmittelbar
64 gemeinnützige Zwecke im Sinn
65 des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der
66 Abgabenordnung.

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