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  • 1 (1) Der Verein kann aufgelöst werden, wenn dies mindestens
    2 vier Wochen vor der Mitgliederversammlung
    3 schriftlich beantragt und mit mindestens 3/4 der
    4 abgegebenen gültigen
    5 Stimmen von der Mitgliederversammlung, sowie 2/3 der
    6 Stimmen der Gründungsmitglieder
    7 beschlossen wird, soweit sie noch Mitglied sind.
    8
    9 (2) Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall
    10 steuerbegünstigter Zwecke fällt sein Vermögen
    11 an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder
    12 eine andere steuerbegünstigte
    13 Körperschaft zwecks Verwendung für die allgemeine Förderung
    14 des demokratischen
    15 Staatswesens nach § 52 AO.
    16
    17 (3) Als Liquidatoren werden die im Amt befindlichen
    18 vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder
    19 bestimmt, soweit die Mitgliederversammlung nichts anderes
    20 beschließt.

  • 1 Hier kann über die
    2 [Satzung](http://blog.liqd.net/about/satzung/) unseres
    3 Vereins diskutiert werden, neue Vorschläge können
    4 eingebracht und abgestimmt werden. Tatsächliche Änderungen
    5 sollen erst nach einer erfolgreichen Abstimmung auf einer
    6 Mitgliederversammlung vorgenommen werden, auf diesem Weg
    7 kann allerdings im Vorfeld diskutiert und die Zustimmung
    8 der Mitglieder ausgelotet werden, um die tatsächliche
    9 Mitgliederversammlung effizienter gestalten zu können.
    10
    11 An der Diskussion können alle mitmachen, abstimmen können
    12 allerdings nur wahlberechtigte
    13 [Mitglieder](http://blog.liqd.net/unterstuetzen/).

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