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ich möchte...
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1 | (1) Der Verein kann aufgelöst werden, wenn dies mindestens |
2 | vier Wochen vor der Mitgliederversammlung |
3 | schriftlich beantragt und mit mindestens 3/4 der |
4 | abgegebenen gültigen |
5 | |
6 | |
7 | beschlossen wird, soweit sie noch Mitglied sind. |
8 | |
9 | (2) Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall |
10 | steuerbegünstigter Zwecke fällt sein Vermögen |
11 | an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder |
12 | eine andere steuerbegünstigte |
13 | Körperschaft zwecks Verwendung für die allgemeine Förderung |
14 | des demokratischen |
15 | Staatswesens nach § 52 AO. |
16 | |
17 | (3) Als Liquidatoren werden die im Amt befindlichen |
18 | vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder |
19 | bestimmt, soweit die Mitgliederversammlung nichts anderes |
20 | beschließt. |
1 | Hier kann über die |
2 | [Satzung](http://blog.liqd.net/about/satzung/) unseres |
3 | Vereins diskutiert werden, neue Vorschläge können |
4 | eingebracht und abgestimmt werden. Tatsächliche Änderungen |
5 | sollen erst nach einer erfolgreichen Abstimmung auf einer |
6 | Mitgliederversammlung vorgenommen werden, auf diesem Weg |
7 | kann allerdings im Vorfeld diskutiert und die Zustimmung |
8 | der Mitglieder ausgelotet werden, um die tatsächliche |
9 | Mitgliederversammlung effizienter gestalten zu können. |
10 | |
11 | An der Diskussion können alle mitmachen, abstimmen können |
12 | allerdings nur wahlberechtigte |
13 | [Mitglieder](http://blog.liqd.net/unterstuetzen/). |
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