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  • 1 (1) Der Verein führt den Namen „Liquid Democracy e.V.“
    2
    3 (2) Der Verein ist in das Vereinsregister ausgetragen. Er
    4 führt sodann den Zusatz e.V. (eingetragener
    5 Verein)
    6
    7 (3) Sitz des Vereins ist Berlin.
    8
    9 (4) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

  • 1 (1) Der Verein kann ein Kuratorium bestellen.
    2
    3 (2) Das Kuratorium unterstützt die Arbeit des Vereins und
    4 berät den Vorstand. Die Mitglieder
    5 des Kuratoriums stellen ihre Erfahrungen und ihre Kontakte
    6 für die Interessen des Vereins
    7 zur Verfügung. Der Vorstand ist gegenüber dem Kuratorium
    8 auskunftspflichtig.
    9
    10 (3) Sie werden auf Vorschlag von Vereinsmitgliedern vom
    11 Vorstand für die Dauer von drei
    12 Jahren gewählt. Wiederwahl ist möglich. Der Vorstand und
    13 die Mitgliederversammlung
    14 kann ein Kuratoriumsmitglied auf Wunsch des
    15 Kuratoriumsmitglieds oder aufgrund eigenen
    16 Beschlusses seines Amtes entheben.
    17
    18 (4) Der/die Vorsitzende/r des Kuratoriums wird durch den
    19 Vorstand für die Dauer von drei
    20 Jahren berufen und von dem Kuratorium bestätigt. Eine
    21 Verlängerung der Amtszeit ist
    22 möglich.
    23
    24 (5) Ein Kuratoriumsmitglied kann nicht zugleich Mitglied
    25 des Vorstandes sein.
    26
    27 (6) Das Kuratorium trifft sich in der Regel einmal jährlich
    28 auf Einladung seines/er Vorsitzenden.
    29 Die Mitglieder des Vorstandes nehmen an den Sitzungen des
    30 Kuratoriums teil.
    31
    32 (7) Die Mitglieder des Kuratoriums können vom Vorstand zu
    33 den Mitgliederversammlungen
    34 als Gäste eingeladen werden und haben dort Rederecht,
    35 jedoch kein Stimmrecht, kein
    36 Wahlrecht und kein Antragsrecht.

  • 1 (1) Zweck des Vereins ist die allgemeine Förderung des
    2 demokratischen Staatswesens nach
    3 § 52 AO.
    4
    5 (2) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:
    6 a) die, Erprobung und Nutzung der neu entstandenen
    7 Möglichkeiten des Internets
    8 als Medium für Information, politische Diskussion und
    9 Beteiligung der Bürger
    10 an Entscheidungsprozessen. Die Themen betreffen die
    11 politische Ebene des Bundes,
    12 der Länder, der Kommunen, ebenso die europäische und
    13 internationale Ebene.
    14
    15 b) die Organisation von Begegnungen und
    16 Diskussionsveranstaltungen zwischen aktiven
    17 Bürgern und Bürgerinnen. Dies können Begegnungen im realen
    18 Raum oder auch Diskussionen
    19 in sogenannten virtuellen Räumen sein.
    20
    21 c) die Organisation von Begegnungen und
    22 Diskussionsveranstaltungen zwischen Organisationen
    23 bzw. verschiedenen Interessensgruppen, z.B. zwischen
    24 Vereinen, Parteien,
    25 sozialen Bewegungen. Dies können Begegnungen im realen Raum
    26 oder auch Diskussionen
    27 in sogenannten virtuellen Räumen sein.
    28
    29 d) die Organisation von Begegnungen und
    30 Diskussionsveranstaltungen zwischen aktiven
    31 Bürgern und Bürgerinnen und gewählten Repräsentanten und
    32 Repräsentantinnen.
    33 Dies können Begegnungen im realen Raum oder auch
    34 Diskussionen in sogenannten
    35 virtuellen Räumen sein.
    36
    37 e) Publikationen (Artikel, Bücher, Zeitschriften,
    38 Webseiten, wissenschaftliche Beiträge,
    39 zeitnahe Veröffentlichungen)
    40
    41 (3) Der Verein befasst sich mit den demokratischen
    42 Grundprinzipien und würdigt diese objektiv
    43 und neutral. Der Verein beabsichtigt nicht die Verfolgung
    44 bestimmter Einzelinteressen
    45 staatsbürgerlicher Art oder beschränkt sich auf den
    46 kommunalpolitischen Bereich. Der
    47 Verein ist parteipolitisch neutral und konfessionell nicht
    48 gebunden. Er verfolgt keine politischen
    49 Zwecke im Sinne der einseitigen Beeinflussung der
    50 politischen Meinungsbildung
    51 oder der Förderung von politischen Parteien.
    52
    53 (4) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in
    54 erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
    55 Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen
    56 Zwecke verwendet werden. Die
    57 Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des
    58 Vereins. Es darf keine Person
    59 durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind,
    60 oder durch unverhältnismäßig
    61 hohe Vergütungen begünstigt werden.
    62
    63 (5) Liquid Democracy verfolgt ausschließlich und
    64 unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinn
    65 des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der
    66 Abgabenordnung.

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