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1 | (1) Der Verein führt den Namen „Liquid Democracy e.V.“ |
2 | |
3 | (2) Der Verein ist in das Vereinsregister ausgetragen. Er |
4 | führt sodann den Zusatz e.V. (eingetragener |
5 | Verein) |
6 | |
7 | (3) Sitz des Vereins ist Berlin. |
8 | |
9 | (4) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. |
1 | (1) Der Verein kann ein Kuratorium bestellen. |
2 | |
3 | (2) Das Kuratorium |
4 | berät den Vorstand. Die Mitglieder |
5 | des Kuratoriums stellen ihre Erfahrungen und ihre Kontakte |
6 | für die Interessen des Vereins |
7 | zur Verfügung. Der Vorstand ist gegenüber dem Kuratorium |
8 | auskunftspflichtig. |
9 | |
10 | (3) Sie werden auf Vorschlag von Vereinsmitgliedern vom |
11 | Vorstand für die Dauer von drei |
12 | Jahren gewählt. Wiederwahl ist möglich. Der Vorstand und |
13 | die Mitgliederversammlung |
14 | kann ein Kuratoriumsmitglied auf Wunsch des |
15 | Kuratoriumsmitglieds oder aufgrund eigenen |
16 | Beschlusses seines Amtes entheben. |
17 | |
18 | (4) Der/die Vorsitzende/r des Kuratoriums wird durch den |
19 | Vorstand für die Dauer von drei |
20 | Jahren berufen und von dem Kuratorium bestätigt. Eine |
21 | Verlängerung der Amtszeit ist |
22 | möglich. |
23 | |
24 | (5) Ein Kuratoriumsmitglied kann nicht zugleich Mitglied |
25 | des Vorstandes sein. |
26 | |
27 | (6) Das Kuratorium trifft sich in der Regel einmal jährlich |
28 | auf Einladung seines/er Vorsitzenden. |
29 | Die Mitglieder des Vorstandes nehmen an den Sitzungen des |
30 | Kuratoriums teil. |
31 | |
32 | (7) Die Mitglieder des Kuratoriums können vom Vorstand zu |
33 | den Mitgliederversammlungen |
34 | als Gäste eingeladen werden und haben dort Rederecht, |
35 | jedoch kein Stimmrecht, kein |
36 | Wahlrecht und kein Antragsrecht. |
1 | (1) Zweck des Vereins ist die allgemeine Förderung des |
2 | demokratischen Staatswesens nach |
3 | § 52 AO. |
4 | |
5 | (2) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch: |
6 | a) die, Erprobung und Nutzung der neu entstandenen |
7 | Möglichkeiten des Internets |
8 | als Medium für Information, politische Diskussion und |
9 | Beteiligung der Bürger |
10 | an Entscheidungsprozessen. Die Themen betreffen die |
11 | politische Ebene des Bundes, |
12 | der Länder, der Kommunen, ebenso die europäische und |
13 | internationale Ebene. |
14 | |
15 | b) die Organisation von Begegnungen und |
16 | Diskussionsveranstaltungen zwischen aktiven |
17 | Bürgern und Bürgerinnen. Dies können Begegnungen im realen |
18 | Raum oder auch Diskussionen |
19 | in sogenannten virtuellen Räumen sein. |
20 | |
21 | c) die Organisation von Begegnungen und |
22 | Diskussionsveranstaltungen zwischen Organisationen |
23 | bzw. verschiedenen Interessensgruppen, z.B. zwischen |
24 | Vereinen, Parteien, |
25 | sozialen Bewegungen. Dies können Begegnungen im realen Raum |
26 | oder auch Diskussionen |
27 | in sogenannten virtuellen Räumen sein. |
28 | |
29 | d) die Organisation von Begegnungen und |
30 | Diskussionsveranstaltungen zwischen aktiven |
31 | Bürgern und Bürgerinnen und gewählten Repräsentanten und |
32 | Repräsentantinnen. |
33 | Dies können Begegnungen im realen Raum oder auch |
34 | Diskussionen in sogenannten |
35 | virtuellen Räumen sein. |
36 | |
37 | e) Publikationen (Artikel, Bücher, Zeitschriften, |
38 | Webseiten, wissenschaftliche Beiträge, |
39 | zeitnahe Veröffentlichungen) |
40 | |
41 | (3) Der Verein befasst sich mit den demokratischen |
42 | Grundprinzipien und würdigt diese objektiv |
43 | und neutral. Der Verein beabsichtigt nicht die Verfolgung |
44 | bestimmter Einzelinteressen |
45 | staatsbürgerlicher Art oder beschränkt sich auf den |
46 | kommunalpolitischen Bereich. Der |
47 | Verein ist parteipolitisch neutral und konfessionell nicht |
48 | gebunden. Er verfolgt keine politischen |
49 | Zwecke im Sinne der einseitigen Beeinflussung der |
50 | politischen Meinungsbildung |
51 | oder der Förderung von politischen Parteien. |
52 | |
53 | (4) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in |
54 | erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. |
55 | Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen |
56 | Zwecke verwendet werden. Die |
57 | Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des |
58 | Vereins. Es darf keine Person |
59 | durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, |
60 | oder durch unverhältnismäßig |
61 | hohe Vergütungen begünstigt werden. |
62 | |
63 | (5) Liquid Democracy verfolgt ausschließlich und |
64 | unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinn |
65 | des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der |
66 | Abgabenordnung. |
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